Die verbrauchsabhängigen Kosten setzen sich zusammen aus dem verbrauchsbezogenen Entgelt für die abgenommene Wärmemenge (ausgehend von Arbeitspreis). Zur besseren Vergleichbarkeit wird die Einheit „Euro/MWh“ verwendet. Bezüglich der Art des Objektes gehen wir von einer überwiegenden Nutzung als Wohnobjekt aus.
Arbeitskosten (brutto) |
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Verbrauchsabhängige Jahreswärmekosten |
97,09 Euro x 288 MWh |
Verbrauchsabhängige Jahreswärmekosten |
27.961,92 Euro |
Spezifische Kosten je gelieferter MWh Wärme |
97,09 Euro/MWh |
Die verbrauchsunabhängigen Entgelte werden durch Multiplikation des vereinbarten Versorgungsumfangs mit dem Jahresgrundpreis ermittelt. In unseren Wärmeversorgungsverträgen wird der Versorgungsumfang durch den Heizwasservolumendurchfluss (HWD) angeben. Da wir in unseren Berechnungsbeispielen jedoch immer die Einheit "Euro/MWh" verwenden, finden Sie hier eine entsprechende Erläuterung zur Umrechnung des Anschlusswertes unseres beschriebenen Modellhauses.
Grundkosten (brutto) |
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Verbrauchsunabhängige Jahreswärmekosten |
129,01 x 137 kW |
Verbrauchsunabhängige Jahreswärmekosten |
17.674,37 Euro |
Spezifische Kosten je gelieferter MWh Wärme |
61,37 Euro/MWh |
Für die Versorgung mit Fernwärme wird gemäß § 9 AVBFernwärmeV ein Baukostenzuschuss (BKZ) erhoben, der eine Beteiligung an den Kosten für die Erzeugungsanlagen und das vorgelagerte Wärmenetz abdeckt. Je nachdem wie hoch der Aufwand für den Fernwärmehausanschluss ist, wird zusätzlich gemäß § 10 AVBFernwärmeV ein Hausanschlusskostenbeitrag (HAKB) erhoben.
Der Baukostenzuschuss beträgt derzeit 54,70 Euro/kW (brutto) und berechnet sich anhand des jeweiligen Versorgungsumfangs. Bei unserem beispielhaften Modellhaus ergäbe sich ein BKZ in Höhe von 7.493,90 Euro (brutto). Der HAKB wird individuell - nach dem bautechnischen Aufwand - ermittelt. Wir gehen im vorliegenden Fall von einem einmaligen Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro (brutto) aus.
Baukostenzuschuss (brutto) |
Hausanschlusskosten- beitrag (brutto) |
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Einmalige Investitionen | 54,70 Euro x 137 kW | + 10.000,00 Euro |
Einmalige Investitionen | 17.493,90 Euro | |
Spezifische Kosten | 4,08 Euro/MWh* |
* Ausgehend von einer Laufzeit über 20 Jahren bei einem Zinssatz in Höhe von 3 Prozent. Der Annuitätsfaktor beträgt damit 0,0672.
Hierzu zählen die Arbeitskosten (ausgehend vom Arbeitspreis). Bei einer Eigenversorgung muss beachtet werden, dass die eingesetzte Erdgasmenge nicht gleich der erforderlichen Wärmemenge ist, da erst im Heizungskessel die Umwandlung erfolgt. Bei diesem Prozess entstehen Umwandlungsverluste.
Wenn man von einem Kesselwirkungsgrad von 90 Prozent ausgeht, muss die eingesetzte Erdgasmenge also nicht bei 288 MWh, sondern bei circa 320 MWh liegen. Durch den Einsatz solarthermischer Wärmeerzeugung könnte sich diese Erdgas-Bezugsmenge beispielsweise auf letztlich 272 MWh verringern.
Beim Bezug von Erdgas wird meist ein Arbeitspreis für den oberen Heizwert (Hs) angegeben. Die Verbrauchsmenge am Zähler bezieht sich jedoch auf den unteren Heizwert (Hi). Zur notwendigen Angleichung nutzt man einen Umrechnungsfaktor (1,1080).
Arbeitspreis (brutto) |
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Arbeitspreis | 100,50 Euro x 1,1080 |
Arbeitspreis (Wärme aus Energie) |
111,35 Euro/MWh |
Für die folgende Berechnung setzen wir den gerade für unseren Beispielfall ermittelten Arbeitspreis an.
Arbeitskosten (brutto) |
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Verbrauchsabhängige Jahreswärmekosten |
111,35 Euro x 272 MWh |
Verbrauchsabhängige Jahreswärmekosten |
30.287,20 Euro/Jahr |
Spezifische Kosten | 105,16 Euro/MWh |
Bezogen auf die insgesamt benötigte Wärmemenge (288 MWh) ergibt sich ein „Arbeitspreis (Wärme aus Erdgas)“ in Höhe von 105,16 Euro/MWh.
Hierzu zählen die Grundkosten (ausgehend vom Grundpreis) und zusätzlich noch die Wartungs- und Instandhaltungskosten. Für eine Eigenversorgung wird meist ein festgelegter Betrag für den Zähler und den Anschluss an das Gasnetz erhoben. In unserem Beispiel gehen wir von 17,89 Euro/Monat (brutto) aus.
Daneben entstehen durch den Betrieb der Erzeugungsanlage weitere Kosten für die Wartung und Instandhaltung sowie für die regelmäßige Emissionsprüfung. Die Höhe dieser Kosten lässt sich nicht genau benennen. Sie ist abhängig davon, wie aufwändig konzipiert und störungsanfällig die Erzeugeranlage ist.
Gemäß der Richtlinienreihe VDI 2067 werden üblicherweise für die Wartung 1,5 Prozent und für die Instandhaltung 2,0 Prozent der Investitionen angesetzt. Die Emissionsprüfung wird mit circa 300,00 Euro/Jahr (brutto) veranschlagt. Die Koordination, Abwicklung und Einhaltung all dieser Abläufe obliegt dem Gebäudeeigentümer, der zudem für die regelmäßige Ertüchtigung der Heizungsanlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben verantwortlich ist. Eine Vielzahl der Aufgaben könnte auch an eine Wartungsfirma abgegeben werden. Hierfür entstehen jedoch weitere Kosten
Grundkosten (brutto) |
Wartungskosten (brutto) |
Instandhaltungs- kosten (brutto) |
Emissionsprüfung (brutto) |
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Verbrauchsunabhängige Jahreswärmekosten |
21,90 Euro x 12 Monate | + 1,5 % der Investitionen | + 2,0 % der Investitionen | + 300,00 Euro |
Verbrauchsunabhängige Jahreswärmekosten |
4.290,30 Euro | |||
Spezifische Kosten | 14,90 Euro/MWh |
Hinweis: Bei einer Versorgung mit Fernwärme sind diese Leistungen bereits im Wärmepreis enthalten.
Einen wesentlichen Kostenblock stellen auch die Investitionen in die Erzeugeranlage, sofern vorhanden den Warmwasserspeicher und den Schornstein dar. In unserem Beispiel gehen wir für die Erzeugungsanlage inklusive Warmwasserspeicher und Schornstein von einer Investitionssumme in Höhe von 45.000,00 Euro (brutto) aus. Der Erdgasversorger erhebt für die Herstellung des Gasanschlusses ebenfalls einmalige Kosten von circa 1.190,00 Euro.
Wie eingangs abgebildet, müssen die Eigentümer von Gebäuden, welche neu errichtet werden, den Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien decken. Zur Einhaltung dieser Vorgaben kann die gasbetriebene Erzeugungsanlage beispielsweise durch eine solarthermische Anlage ergänzt werden.
In unserem Beispiel wären 14 Solarmodule erforderlich, damit der 15 prozentige Anteil von erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch erreicht wird. Neben den Investitionen in die Solarmodule und deren Montage sind zusätzlich die hydraulischen Einbindungen sowie bautechnische Voraussetzungen zu berücksichtigen. Insgesamt würde für die solarthermische Anlage eine Investition von 72.000,00 Euro (brutto) anfallen.
Neben der Heizungsanlage und dem Warmwasserspeicher würden auch die benötigten Solarmodule einen nicht unerheblichen Platz benötigen. Demgegenüber kann eine Fernwärmeübergabestation platzsparend an fast jeder Stelle im Gebäude installiert werden.
Investitionssumme (Gasanschluss, Erzeugeranlage, Warmwasserspeicher, Schornstein, Solarmodule und hydraulische Einbindung) |
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Einmalige Investitionen |
106.500,00 Euro |
Spezifische Kosten | 24,86 Euro/MWh* |
* Ausgehend von einer Laufzeit über 20 Jahren bei einem Zinssatz in Höhe von 3 Prozent. Der Annuitätsfaktor beträgt damit 0,0672.