Mit Wirkung zum 1. März 2025 hat die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, die in ihren Wärmeversorgungsverträgen als Teil der allgemeinen Versorgungsbedingungen vereinbarten Preisänderungsklauseln geändert.
Aktuell kommt es zu Verzögerungen bei der Rechnungslegung. Dies ist im Wesentlichen dadurch bedingt, dass wir drei Sonderthemen berücksichtigen und implementieren:
Die ab dem 01.01.2023 neuen gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) mussten in das Abrechnungssystem implementiert werden.
Die ebenfalls ab dem 01.01.2023 neuen gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) mussten berechnet und in das Abrechnungssystem implementiert werden.
Der Entlastungsbetrag (sogenannte Dezemberhilfe) gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurde beantragt und musste in das Abrechnungssystem eingespielt werden.
Da unsere Kunden einen Nachweis über die Höhe des Entlastungsbetrages (EWSG) benötigen, musste der Entlastungsbetrag (EWSG) vor Rechnungserstellung ausgezahlt werden.
Diese komplexen Themen müssen im Vorfeld der Rechnungserstellung in den IT-Systemen programmiert werden. Das Zeitfenster dafür ist sehr kurz, deshalb kommt es zu Verzögerungen. Wir bitten, dies zu entschuldigen.
Auf Grund verschiedener Sonderthemen (Mehrwertsteuersenkung, Dezemberhilfe, Wärmepreisbremse) kommt es leider zu einer Verzögerung der Rechnungslegung für das Verbrauchsjahr 2023.
Wartungsrechnungen werden separat erstellt, der Versand erfolgt voraussichtlich vor der Turnusrechnung.
Dies ist leider nicht möglich, da aktuell zu viele Anpassungen im IT-System umgesetzt werden. Eine Rechnungssimulation wäre im aktuellen Status definitiv nicht korrekt.
Die Wärmepreisbremse wird bereits in den Abschlagszahlungen berücksichtigt. Unsere Kund:innen erhalten mit der Turnusrechnung einen vorläufigen Abschlagsplan und bei Anspruch auf Entlastung kurz darauf einen angepassten Abschlagsplan mit reduzierten Werten.
In unserem Video geben wir einen Überblick über die wichtigsten Bausteine Ihrer Rechnung sowie Antworten auf häufige Fragen. Zum SEPA Lastschrift-Formular geht es hier.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zu klassischen Papierrechnungen ermöglicht das strukturierte Format eine automatisierte elektronische Verarbeitung. Achtung: Bloße PDF-Rechnungen sind deshalb keine E-Rechnungen.
Die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Rechnungswesens und hilft Unternehmen, Zeit, Kosten und Ressourcen zu sparen. Zu den gängigen Formaten für E-Rechnungen gehören XRechnung und ZUGFeRD.
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung Pflicht. Das heißt, dass bei bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden ist. Es gelten jedoch Übergangsregelungen für die E-Rechnung.
Ab 01.01.2025 Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen im B2B
2025 bis 2026 Freiwilliger Versand von elektronischen Rechnungen (Übergangsregelung)
Ab 01.01.2027 Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B
Wir stellen die folgenden beiden Formate zur Verfügung: XRechnung und ZUGFeRD (Version 2.3.2).
Bei der XRechnung handelt es sich um das Pflichtformat für Rechnungen an öffentliche Stellen in Deutschland. Es handelt sich um ein XML-basiertes strukturiertes Datenformat. Es handelt sich um keine sichtbare, lesbare Rechnung (für den Empfänger muss eine Viewer-Software verwendet werden). Durch die XML-basierte Struktur sind XRechnungen gut archivierbar und können sicher weiterverarbeitet werden.
Die Übermittlung erfolgt über definierte Kanäle (z. B. PEPPOL oder zentrale Rechnungseingangsplattformen).
Die Empfänger:innen benötigen ein System, das die XRechnung (als XML-Datei) empfangen, verarbeiten und möglicherweise weiterleiten kann. Dies kann eine spezielle Software, ein ERP-System oder eine Plattform sein. Zusätzlich benötigen Empfänger:innen für die Annahme einer XRechnung eine Leitweg-ID. Die Leitweg-ID dient zur eindeutigen Identifizierung und Adressierung des Empfängers, während das System die elektronische Verarbeitung und Weiterleitung der Rechnung ermöglicht.
Für den Versand benötigen wir die Leitweg-ID sowie Informationen zum Übermittlungskanal (ZRE /Peppol/oder andere).
ZUGFeRD steht für "Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland". Es handelt sich um ein hybrides Format der E-Rechnung: eine Kombination aus PDF/A-3-Ausgabe und eingebetteter XML-Datei (ab Version 2.0.1 ist es konform mit EN 16931). Der Versand erfolgt per E-Mail/E-Brief oder einem anderen digitalen Kanal.
Rechnungsempfänger:innen erhalten die ZUGFeRD-Rechnung und können die PDF-Datei anzeigen und die XML-Daten für die automatische Verarbeitung importieren.
Ja, das ZUGFeRD-Format ist kostenlos.
Die ZUGFeRD-Rechnung muss in einem Format vorliegen, das von Empfänger:innenmit ihrer Software verarbeitet werden kann. Viele Buchhaltungs- und ERP-Systeme unterstützen ZUGFeRD bereits. Weiterhin müssen die Empfänger:innen über eine technische Infrastruktur verfügen, die die Verarbeitung von PDF/A-3-Dateien und XML-Daten ermöglicht. Achtung: Ein PDF-Viewer ist für ZUGFeRD-Rechnungen nicht ausreichend.
Für den Versand einer E-Rechnung im ZUGFeRD-Format benötigen wir die korrekte E-Mailadresse der Empfänger:in.
XRechnung ist ein reines XML-Format, das speziell für die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung in Deutschland vorgeschrieben ist. ZUGFeRD hingegen ist ein hybrides Format, das eine XML-Datei in ein PDF-Dokument einbettet, wodurch die Rechnung sowohl maschinenlesbar als auch für Menschen lesbar ist.
Förderung:
Unter bestimmen Voraussetzungen gibt es Fördermöglichkeiten für Ihren Teil der Anlage.
In Frage käme dafür die „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG). Die Förderbedingungen in diesem Förderprogramm hängen vom jeweiligen Einzelfall ab und wären im Vorfeld mit dem zuständigen Fördermittelgeber zu konkretisieren.
Umlagemöglichkeiten:
Im Mietrecht regelt der Paragraph §559 (e) des BGB die Möglichkeiten einer Umlage nach Modernisierung.
Unter gewissen Voraussetzungen besteht eine Umlagemöglichkeit für Vermieter nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage.
Das Wort Fernwärme beschreibt eine zentralisierte Wärmeversorgung: Im Gegensatz zur "klassischen" Art der Wärmeversorgung mit einer Erzeugungsanlage im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe dazu, wird bei der Fernwärmeversorgung Wärme über ein Verteilnetz von den Kraftwerken direkt zu den angeschlossene Gebäude transportiert. Fernwärme deshalb, weil die Wärme aus der Ferne zum Nutzungsort geleitet und nicht an diesem produziert wird.
Die Versorgung einer Immobilie mit Fernwärme bringt vielerlei Vorteile mit sich, die sich auch beim Bau bemerkbar machen: Bei einem Anschluss an das Fernwärmenetz entfällt beispielsweise die platzraubende Unterbringung von Heizkesseln, Öl- oder Gastanks sowie die Errichtung eines Schornsteins. Somit wird Raum im Gebäude frei, den Sie anders nutzen können.
Darüber hinaus garantiert unsere größtenteils in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Fernwärme sehr gute Werte für den Energieausweis Ihrer Immobilie. Der daraus resultierende niedrige Primärenergiefaktor, senkt – je nach Netz, in dem Ihre Immobilie angeschlossen ist – ggf. auch die Anforderungen an die Dämmung der Immobilie. Hierin liegt dann ein großes Einsparpotenzial, welches Sie nutzen können.
Durch den Anschluss Ihres Gebäudes an eines unserer Fernwärmenetze erfüllen Sie gegenwärtig die sich aus § 71 GEG ergebenden Anforderungen an Ihre Heizungsanlage, da unsere Fernwärmenetze die jeweiligen Voraussetzungen des § 71b GEG erfüllen.
Unser Wärmesystem ist ein wichtiger Schlüssel für die urbane Energiewende und unser Beitrag zu einem Drittel weniger CO2-Emissionen in der Hauptstadt bis 2030. Unsere Fernwärme wird lokal, effizient und klimaschonend größtenteils in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) produziert. Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme werden die eingesetzten Brennstoffe optimal genutzt.
Wir versorgen Berlin mit einem innovativen Technologie-Mix: Power-to-Heat ermöglicht die intelligente Nutzung von überschüssigem Wind- und Solarstrom. Zudem gilt die Einbindung zusätzlicher Wärmequellen, wie Solarthermie oder die Nutzung industrieller Abwärme als wichtiger Baustein für eine fossilfreie Wärmeversorgung.
Der pauschal vorgegebene Primärenergiefaktor (PEF) für Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung beträgt 0,7. Im überwiegenden Teil unseres Berliner Versorgungsgebietes liegt der PEF sogar unter diesem Wert. Unsere Fernwärme hat im Berliner Verbundnetz einen zertifizierten Primärenergiefaktor von 0,48.
Eine Übersicht unserer Zertifikate finden Sie hier.
Je nach Anschlusssituation, also wie weit die zu versorgenden Gebäude von unserer Fernwärmetrasse entfernt liegen, können auch schon kleine Mehrfamilienhäuser angeschlossen werden. In der Regel haben unsere Kund:innen etwa 10 Wohneinheiten.
Für eine Fernwärmeversorgung müssen wir eine Übergabestation installieren, welche die Wärme aus unseren Rohrleitungen in die Hausverteilung bringt. Gebäudeeigentümer:innen müssen uns dafür nur Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Da unsere Übergabestation die alte Kesselanlage ersetzt und meist kleinere Abmessungen hat, ist das in der Regel kein Problem.
Wir versorgen 700.000 Wohnungen und ca. 8.000 weitere Gebäude mit Fernwärme. Dennoch gibt es Gebiete, in denen wir (noch) keine Fernwärmeversorgung anbieten können. Für diese bieten wir klimaschonende individuelle Versorgungslösungen mit dezentralen Technologien an.
Mit unserem interaktiven Stadtwärme-Kundenportal haben Sie Ihren Wärmeverbrauch stets im Blick: aktuelle und historische Rechnungen, bevorstehende Abschlagszahlungen, monatliche Verbräuche sowie tagesaktuelle Daten aus den installierten Smart-Metern.
Die Ablesung erfolgt entweder durch Fernauslesung (Smart-Meter) oder durch unsere Außendienstmitarbeiter:innen. Sie verwenden ein spezielles Auslesegerät. Die ausgelesenen Verbrauchsstände müssen erst an das Abrechnungssystem übermittelt und dort verarbeitet werden.
Die Rechnungslegung erfolgt schließlich, sobald die Daten auf Plausibilität geprüft wurden.
Grundsätzlich ist dies möglich. Wir benötigen hierfür von Ihnen einen schriftlichen Auftrag. Bei einer kalenderjährlichen Abrechnung ist die Überlassung der erforderlichen Schlüssel für die Ablesung, Wartung und Entstörung erforderlich.
Nutzen Sie hierfür gern unser Kontaktformular.
Erforderlich ist eine schriftliche Mitteilung (E-Mail oder Post) sowie die Übermittlung der Bankverbindung - sofern diese noch nicht bei uns im System hinterlegt ist. Wenn Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird automatisch auf das hinterlegte Konto überwiesen.
Nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Bankverbindung gern unser Kontaktformular.
Bitte nehmen Sie schriftlich mit uns Kontakt auf. Nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular. Wenn Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der zu viel gezahlte Betrag automatisch auf das bei uns hinterlegte Konto überwiesen. Haben Sie Ihre Bankverbindung noch nicht bei uns im System hinterlegt, teilen Sie uns diese bitte zeitnah schriftlich mit.
Nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Bankverbindung gern unser Kontaktformular.
Unsere Vorlage finden Sie hier. Senden Sie uns dieses bitte ausgefüllt zurück.
Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.
In unserem Wärmeversorgungsverträgen bezieht sich der Grundpreis auf den Heizwasservolumendurchfluss (HWD). In den einzelnen Wärmekostenberechnungen wird jeweils der Anschlusswert zur Differenzierung verwendet. Zur Umrechnung des jeweiligen Anschlusswertes (kW) auf den HWD (Liter je Stunde) müssen technische und physikalische Parameter in eine Umrechnungsformel eingesetzt werden.
Eine Erläuterung finden Sie hier.
Die Konditionen hängen von Ihren vertraglich vereinbarten Konditionen ab:
Für abgeschlossene Bestandsverträge vor dem Jahr 2011 finden Sie diese hier.
Für abgeschlossene Bestandsverträge ab dem Jahr 2011 finden Sie diese hier.
Eine Übersicht hinsichtlich unserer aktuellen Stadtwärme-Konditionen erhalten Sie hier.
Bitte teilen Sie uns den Eigentümerwechsel schriftlich mit. Im nächsten Schritt erstellen wir eine Überleitungsvereinbarung. Diese muss von allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Erst dann erfolgt die Umschrift.
Bei Ihrer Meldung sind folgende Informationen erforderlich: Angaben zum neuen Vertragspartner bzw. zur neuen Vertragspartnerin, Übergabedatum sowie Informationen zur (sofern vorhanden) neuen Verwaltung – inkl. aktueller Vollmacht.
Nutzen Sie hierfür gern unser Kontaktformular.
Gemäß der individuellen Vereinbarung nehmen unsere Techniker:innen eine periodische Überwachung der Regelungsanlage vor. Diese Überwachung beinhaltet auch den Austausch bzw. die Erneuerung von eventuell nicht mehr funktionsfähigen Bauteilen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Eine Dokumentation bzw. Beauftragung durch Sie als Kund:in ist dafür weder vertraglich vereinbart, noch wirtschaftlich darstellbar. Um die Kosten auch weiterhin auf dem vereinbarten Niveau halten zu können, nutzen wir eine auf den sicheren Betrieb optimierte Form der Datenaufnahme.
Bei Unregelmäßigkeiten oder technischen Störungen erreichen Sie unser Störungsmanagement rund um die Uhr unter 030 267 45 98.
Ihre aktuelle(n) Zählernummer(n) können Sie Ihrer künftigen Wärmerechnung entnehmen. Haben Sie weiterführende Fragen zu Ihrem Zähler, melden Sie sich bei uns.
Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.
Aufgrund unterschiedlicher technischer Gegebenheiten und vertraglicher Vereinbarungen, lässt sich diese Frage nur individuell beantworten.
Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.
Ein wesentlicher Vorteil unserer Fernwärme ist, dass sie wartungsarm ist. Einmal angeschlossen, profitieren unsere Kund:innen von der Wärme für ihre Heizung und Trinkwassererwärmung, ohne sich um die Brennstoffbeschaffung kümmern zu müssen. Sollte es einmal zu temporären Einschränkungen in der Wärmeversorgung kommen, ist unsere Entstörungsstelle rund um die Uhr erreichbar und kann schnell reagieren.
Sie möchten eine thermische Desinfektion durchführen lassen und suchen kompetente Ansprechpartner? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Schicken Sie uns bitte eine Anfrage mit Ihrer Vertragskontonummer und Adresse. Unsere Kolleg:innen vom Stationsbetrieb prüfen dann, ob und in welchem Ausmaß wir Ihnen helfen können.
Für eine Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir von Ihnen einen Prüfbericht über eine positive Beprobung von Legionellen. Ohne diesen Prüfbericht können unsere Kolleg:innen nicht bei Ihnen tätig werden.
Wie sieht die Vorgehensweise aus?
Sie schicken uns eine Anfrage und unser Stationsbetrieb prüft diese.
Nach erledigter Prüfung erhalten Sie ein Angebot für die thermische Desinfektion, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben an unsere Kolleg:innen zurückschicken.
Nach der Vereinbarung eines Termins werden unsere Kolleg:innen dann die Temperatur in Ihrer Anlage erhöhen - regulär geschieht dies dienstags.
Am nächsten Tag, dem Mittwoch also, steht die erhöhte Temperatur für die Spülung des Systems bereit. Diese wird durch den Kunden durchgeführt.
Am Donnerstag wird dann die Temperatur wieder auf die vorgeschriebenen 60 °C eingestellt, sodass dann am Freitag reguläre Temperaturen im System herrschen.
Bitte beachten Sie, dass während der thermischen Desinfektion die Wassertemperaturen stark erhöht sind. Wir empfehlen, alle Endnutzer:innen Ihrer Anlage über mögliche Risiken wie Verbrühungen zu informieren.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Kolleg:innen des Stationsbetriebs wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in der Antwortmail oder im Angebot.
Der Contracting-Nehmer verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrags zur regelmäßigen Zahlung eines festgelegten Abschlags, mit welchem die Investition und die laufenden Betriebskosten abgedeckt werden. Die Wärme-Contracting-Kosten setzen sich dabei aus den Grundkosten und den Arbeitskosten zusammen. Die Arbeitskosten sind abhängig vom letztendlichen Verbrauch des Gebäudes oder Quartiers.
Klimaschonende und nachhaltige Baumaßnahmen werden von verschiedenen Institutionen, z. B. der KfW-Bank, gefördert. Besonders die Wärme- und Energieversorgung kann hier einen großen Teil dazu beisteuern, die nötigen Richtwerte für einen Bezug der Förderungen zu erreichen. Dank attraktiver Contracting-Modelle und dem Einsatz einer dezentralen Versorgungslösung werden Budgets für andere Zwecke frei und der finanzielle Gestaltungsrahmen von Bauprojekten verändert sich maßgeblich zugunsten der Planer:innen.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern bei der Auswahl möglicher Förderungsinstitutionen und bei der Antragsstellung.
Mit dezentralen Versorgungslösungen bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur Energieversorgung durch regenerative Energien. Sei es über Blockheizkraftwerke (BHKW) und Brennwertkessel, betrieben mit regenerativen Brennstoffen, Holzpelletkesseln oder über Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen zur Wärme- oder Stromproduktion.
Im Falle eines BHKW wird dieses mit dem regenerativen Brennstoff Biomethan betrieben, Holzpelletkessel verbrennen Holzpellets, um Wärme zu erzeugen. Solaranlagen werden in Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt: Die Solarthermie nutzt Sonnenlicht, um daraus Trinkwarmwasser und Wärme für die Heizung zu gewinnen, Photovoltaik-Anlagen produzieren zu 100 Prozent regenerativen Strom.
Mit unseren dezentralen Energieversorgungslösungen bieten wir unseren Kund:innen Konzepte zur Energieversorgung, die komplett auf regenerative Energien setzen, oder Konzepte zur dezentralen Energieversorgung, in denen regenerative Energien integriert werden, um eine bessere Energieeffizienzklasse zu erreichen.
Wärme-Contracting ist eine effiziente und komfortable Form der individuellen, dezentralen Wärmeversorgung. Hierbei wird zwischen zwei Parteien ein Vertrag zur Versorgung eines Quartiers oder Gebäudes abgeschlossen. Der Energiedienstleister, als sogenannter Contractor, verpflichtet sich zur Wärmeerzeugung vor Ort. Im Gegenzug bezieht der Gebäudeeigentümer als Contracting-Nehmer, die gelieferte Wärme über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Wärmelieferung wird über eine dezentrale Erzeugungsanlage lokal produziert und ausgeliefert. Zudem können viele der Anlagen zusätzlich zur Kälte- und Stromerzeugung genutzt werden.
Das Wärme-Contracting verläuft folgendermaßen: Im ersten Schritt wird ein Energieversorgungsvertrag aufgesetzt. Im Anschluss beschafft der Energielieferant die Heizungsanlage, übernimmt die Installation und gewährleistet die Inbetriebnahme. Im Wärme-Contracting-Vertrag ist der Contractor nun für Energielieferung, Anlagenmanagement, Service, Support und die Abrechnung der Versorgungsleistung und -menge verantwortlich. Der Contracting-Nehmer zahlt für diese Dienstleistungen und die konstante Energielieferung ein vereinbartes Entgelt. Nach Ende der Vertragslaufzeit einigen sich beide Parteien auf ein weiteres Vorgehen.
Für Projektentwickler:innen, aber auch Gebäudeeigentümer:innen liegen die Vorteile auf der Hand: Da die Errichtung und der Betrieb der Anlage durch das Energiedienstleistungsunternehmen übernommen werden, fallen keine Investitionskosten für sie an. Hierdurch werden zusätzliche Mittel frei, welche an einer anderen Stelle ins Projekt oder Sanierungsmaßnahmen fließen können. Alle verbundenen Risiken verlagern sich ebenfalls auf den Contractor. Er steht in der Pflicht, die Beschaffung, Montage und den reibungslosen Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage zu gewährleisten.
Zudem können die modernen Technologien, welche im Wärme-Contracting genutzten werden, den Wert einer Immobilie auf dem Markt positiv beeinflussen.
Der Vertrag wird zwischen Kund:in und Energiedienstleister geschlossen. Der Wärme-Contracting-Anbieter verpflichtet sich, neben der zuverlässigen Energielieferung, zur Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung einer Energieanlage. Kund:innen zahlen für diese Dienstleistung ein entsprechendes Entgelt im Rahmen der Vertragslaufzeit. Leistungsumfang und Eigentumsverhältnisse sind im Vertrag festgehalten. Mit der Immobilie wird auch der Wärme-Contracting-Vertrag an den Eigentümer bzw. die Eigentümerin übergeben, sobald das Bauprojekt abgeschlossen ist.
In der Regel beträgt die Laufzeit eines Wärme-Contracting-Vertrags maximal zehn Jahre. Nach Ablauf des Vertrags stehen dem Contracting-Nehmer drei Optionen zur Auswahl: der Rückbau der Anlage, der Erwerb der Anlage durch eine Zahlung des Restwertes oder die Vertragsverlängerung.
Als erfahrener Contracting-Anbieter greifen wir auf ein umfassendes Angebot bezüglich der zu errichtenden Anlagen und der lieferbaren Energieformen zurück, zu denen Wärme, Kälte und Strom zählen. Die möglichen Technologien für eine dezentrale Wärmelösung reichen von Blockheizkraftwerken (BHKW), die Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen können, bis hin zu Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen, welche 100 Prozent erneuerbare Energien erzeugen. Somit passen wir unser Wärme-Contracting-Angebot den individuellen Wünschen und Gegebenheiten an.
Zudem übernehmen wir als Energiedienstleister die Planung und Realisierung Ihres Projektes. Hierzu zählt die Konzepterstellung, die Beschaffung und Lieferung der Anlage, deren Montage und Inbetriebnahme ein Wärme-Contracting bietet Ihnen also nicht nur mit Blick auf die Energielieferung Vorteile, sondern unterstützt Sie umfassend im Bauprojekt.
Klimaschonende und nachhaltige Baumaßnahmen werden von verschiedenen Institutionen, z. B. der KfW-Bank, gefördert. Besonders die Energieversorgung kann hier einen großen Teil dazu beisteuern, die nötigen Richtwerte für einen Bezug der Förderungen zu erreichen. Dank attraktiver Contracting-Modelle und dem Einsatz einer dezentralen Energieversorgung werden Budgets für andere Zwecke frei und der finanzielle Gestaltungsrahmen von Bauprojekten verändert sich maßgeblich zugunsten der Planer:innen.
Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl möglicher Förderungsinstitutionen und bei der Antragsstellung.
Der Contracting-Nehmer verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrages zur regelmäßigen Zahlung eines festgelegten Abschlags, mit welchem die Investition und die laufenden Betriebskosten abgedeckt werden. Die Kosten für das Kälte-Contracting bestehen aus Grundkosten und Arbeitskosten. Die Arbeitskosten sind abhängig vom letztendlichen Verbrauch.
Ein Kälte-Contracting ist eine Form der dezentralen, individuellen Kälteversorgung. Hierbei wird zwischen zwei Parteien ein Vertrag zur Versorgung eines Quartiers oder Gebäudes abgeschlossen. Als Energiedienstleister, sogenannter Contractor, verpflichten wir uns zur Kälteerzeugung vor Ort. Im Gegenzug liefern wir Ihnen, dem Contracting-Nehmer, Kälte über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Kältelieferung wird über eine dezentrale Energieanlage lokal produziert und verteilt. Zudem können viele der Anlagen zusätzlich zur Wärme- und Stromerzeugung genutzt werden.
Und so vereinbaren Sie Ihre Kälte-Contracting-Lieferung: Im ersten Schritt wird ein Energieversorgungsvertrag aufgesetzt. Im Anschluss beschaffen wir die Kälte-Anlage, übernehmen deren Einrichtung und gewährleisten die Inbetriebnahme.
Im Kälte-Contracting-Vertrag sind wir als Contractor nun für Energielieferung, Anlagenmanagement, Service, Support und die Abrechnung der Versorgungsleistung und -menge verantwortlich. Der Contracting-Nehmer zahlt für diese Dienstleistungen und die konstante Energielieferung ein vereinbartes Entgelt. Nach Ende der Vertragslaufzeit einigen sich beide Parteien auf ein weiteres Vorgehen.
Für Quartiersentwickler:innen, Projektentwickler:innen und Gebäudeeigentümer:innen liegen die Vorteile auf der Hand. Die Errichtung und der Betrieb der Anlage werden durch den Energiedienstleister übernommen. Da keine Investitionskosten für sie anfallen, können die frei gewordenen Mittel an anderen Stellen ins Projekt oder auch Sanierungsmaßnahmen fließen. Alle verbundenen Risiken verlagern sich ebenfalls auf den Contractor. Er steht in der Pflicht, die Beschaffung, Montage und den reibungslosen Betrieb der Kälteerzeugungsanlage zu gewährleisten.