Entlastung durch die „Wärmepreisbremse“

Berechtigten Kund:innen nach § 14 Abs. 1 EWPBG sowie berechtigten Kund:innen nach § 14 Abs. 2 EWPBG wird ein ermittelter monatlicher Entlastungsbetrag gutgeschrieben.
 

Berechnung des Entlastungsbetrags für berechtigte Kund:innen nach § 14 Abs. 1

BEW Berliner Energie und Wärme | Wärmepreisbremse (EWPBG)
 

Beispielrechnung Entlastungsbetrag für berechtigte Kund:innen nach § 14 Abs. 1

BEW Berliner Energie und Wärme | Wärmepreisbremse (EWPBG)
 

Differenzbetrag nach § 16 EWPBG:
jeweils vertraglich für den jeweiligen Monat vereinbarter Arbeitspreis (netto) - 7,5 ct/kWh (netto) 

Beispielsweise beträgt der Differenzbetrag für nach § 14 Abs. 1 EWPBG berechtigte Kund:innen bei einem (fiktiven) Arbeitspreis von 12 ct/kWh:
12 ct/kWh – 7,5 ct/kWh = 4,5 ct/kWh

Entlastungskontigent nach § 17 EWPBG:
70 Prozent des für das Kalenderjahr 2021 an der Entnahmestelle gemessenen Wärmeverbrauchs

Für 2021 an der Entnahmestelle gemessener Jahresverbrauch im Beispielsfall:
25.000 kWh – davon sind 70 % = 17.500 kWh

Monatlicher Entlastungsbetrag:
Differenzbetrag x Entlastungskontingent

Monatlicher Entlastungsbetrag im Beispielsfall: 
4,5 ct/kWh x (1/12 von 17.500 kWh = 1.458,333 kWh) = 6.562,499 ct = 65,63 EUR

 

Berechnung des Entlastungsbetrags für berechtigte Kund:innen nach § 14 Abs. 2

BEW Berliner Energie und Wärme | Wärmepreisbremse (EWPBG)
 

Beispielrechnung Entlastungsbetrag für berechtigte Kund:innen nach § 14 Abs. 2

BEW Berliner Energie und Wärme | Wärmepreisbremse (EWPBG)
 

Differenzbetrag nach § 16 EWPBG:
jeweils vertraglich für den jeweiligen Monat vereinbarter Arbeitspreis (netto) - 9 ct/kWh (netto)

Beispielsweise beträgt der Differenzbetrag für nach § 14 Abs. 2 EWPBG berechtigte Kund:innen bei einem (fiktiven) Arbeitspreis von 12 ct/kWh:
12 ct/kWh – 9 ct/kWh = 3 ct/kWh

Entlastungskontigent nach § 17 EWPBG:
70 Prozent des für das Kalenderjahr 2021 an der Entnahmestelle gemessenen Wärmeverbrauchs

Für 2021 an der Entnahmestelle gemessener Jahresverbrauch im Beispielsfall:
25.000 kWh – davon sind 70 % = 17.500 kWh

Monatlicher Entlastungsbetrag:
Differenzbetrag x Entlastungskontingent

Monatlicher Entlastungsbetrag im Beispielsfall: 
3 ct/kWh x (1/12 von 17.500 kWh = 1.458,333 kWh) = 4.375 ct = 43,75 EUR

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