Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.

Unser ausdrückliches Bekenntnis zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten hat die BEW Berliner Energie und Wärme AG in dieser Grundsatzerklärung dargelegt.

Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nutzt die BEW Berliner Energie und Wärme AG ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG. Das Beschwerdeverfahren steht jedem offen, unabhängig davon, ob es sich um eine natürlich oder eine juristische Person handelt. Zu den wichtigsten Zielgruppen unseres Beschwerdeverfahrens gehören Personen, die in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette potenziell von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen betroffen sind, zu denen insbesondere eigene Beschäftigte, Beschäftigte bei unmittelbaren sowie mittelbaren Zulieferern oder Anwohnerinnen und Anwohner rund um die jeweiligen Standorte zählen.

Unser eingerichteter Beschwerdekanal ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr verfügbar. Es besteht hierbei die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Weiterführende Informationen zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung.

Beschwerdekanal

Dieser Beschwerdekanal bietet die Möglichkeit auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der BEW Berliner Energie und Wärme AG und ihrer Tochtergesellschaften BEW Solutions GmbH und Energy Crops GmbH im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren bzw. mittelbaren Zulieferers der BEW Berliner Energie und Wärme AG entstanden sind und diese in einem internen Beschwerdeverfahren zu erörtern.